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   BSG, 23.05.1967 - 11/1 RA 140/63   

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https://dejure.org/1967,7610
BSG, 23.05.1967 - 11/1 RA 140/63 (https://dejure.org/1967,7610)
BSG, Entscheidung vom 23.05.1967 - 11/1 RA 140/63 (https://dejure.org/1967,7610)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 1967 - 11/1 RA 140/63 (https://dejure.org/1967,7610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht auf Weiterversicherung - Entrichtung freiwilliger Beiträge vor 1957 - Wirksamkeit freiwilliger Beiträge

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 255
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BSG, 23.05.1967 - 1 RA 140/63
    Zu den wesentlichen Elementen des Rechtsstaatsprinzips gehört die Rechtssicherheit; Rechts sicherheit bed utet für den Bürger in erster Linie Vertrauenssehutz (vgl" z"B" BVerfG 13" 2619 271; 139 215" 224; 14" 297" 298), "Der Bürger muß grundsätzlich darauf vertr au.en kör nen7 daß sein dem geltenden Recht entsprechendes Handeln von der Rechtsordnung mit allen ursprünglich damit verbunde- nen Folgen anerkannt bleibt" (BVerfGE 13, 261" 271)" Im vorliegenden Fall ist der Kläger ebenso wie die glecichermaßen etroffenen in seinem Vertrauen darauf e11t l'iuscht werden, daß ihm das Recht zur Weiterversicherunga r&;er ';"3".
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BSG, 23.05.1967 - 1 RA 140/63
    ge rückrirkend für des Versicherungsverhültnis im ganzen beseitigt Das wäre eine sogenannte "echte Rückwirkung" im Sinne der Rechtsprech1ng des BVerfG BVerfGE 11, 139, 145/146; 14" 2889 296/297; vgl hier» zu aber Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungs r echt7 Verf hu rensrecht in der hechtspre chung des BundesverwaltungsgeriCn"a Band II. 1967 ur ter Nr. 25; 24), weil insoweit in abgewicxelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestä n ie OlP"G"NlEfEL wird° Wenn das Gesetz sich eine solche "Rückwirkung" beilegen würde" so würden in der Tat verfassungsrechtliche Bedenken bestehen; das Vertrauen des Versicherten? daß die nach altem Recht wirksam} entrichteten Bei"rure ihre "ir1 :u- """".
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/58

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Fortführung der nach dem 31. Dezember

    Auszug aus BSG, 23.05.1967 - 1 RA 140/63
    " Januar 1957 verstößt nach der Überzeugung ers 0 Senats auch nicht gegen einen Grundsatz des Verfassungsre Seweit Art? 2 5 5 Abse 1 Satz 1 AnVNG die Fortführung der nach dem 51" Dezamber 1975 in der AnV begonnenen Selbec« versicherung au8schließt9 hat das BVerfG in seiner dung vom 11@ Dezember 1962 - 1 BvL 14/58 (BVerfG 141 = SOZR Nr° 9 zu Art? 14 GG) - unter Bezugnahme auf nie 3nt« ccheiclung zu Arte 2 5 4 Abs? 1 Satz 1 Arv:e (BVerfG 14, (T).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Wie das Bundessozialgericht (BSGE 26, 255 [258] = SozR ArVNG Art. 2 § 4 Nr. 6) zutreffend ausgeführt hat, ist aber eine Differenzierung nicht willkürlich, die daran anknüpft, ob eine Person bis zu einem bestimmten Stichtag die ihr gebotene Rechtsposition bereits realisiert hat oder nicht.

    Daneben sind - worauf das Bundessozialgericht (BSGE 25, 170 [174 f.] = SozR ArVNG Art. 2 § 4 Nr. 5; BSGE 26, 255 [260 f.] = SozR ArVNG Art. 2 § 4 Nr. 6) bereits hingewiesen hat - noch weitere Verbesserungen der Versicherungsleistungen anzuführen: erweiterte Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (§§ 13 ff. AVG n.F.), Bemessung der Renten nach der individuellen Leistung (§§ 32-34 AVG n.F.), erweiterte Anrechnung beitragsloser Zeiten für die Erfüllung der Wartezeit und die Berechnung der Rente (§§ 28 Abs. 1, 36 AVG n.F.), Erhöhung der Familienleistungen (§ 39 AVG n.F.) und die Erweiterung der Hinterbliebenenversorgung (§§ 40-47 AVG n.F.).

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72

    Kurzarbeitergeld - Ablehnung - Bescheid - Anfechtung - Notwendige Beiladung -

    Auch öffentlich-rechtliche Rechtspositionen können nach der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG Gegenstand der Eigentumsgarantie sein, sofern sie Ausdruck eigener Leistung sind oder "es nach dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes als ausgeschlossen erscheint, daß der Staat sie ersatzlos entziehen kann" (BVerfGE 16, 94, 112; BSGE 5, 40, 42 ff.; 9, 127, 128; 26, 255, 257 f.).
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